Nach der Kontaktaufnahme wird zunächst ein Infogespräch vereinbart. Dies kann kurzfristig
erfolgen. In diesem Infogespräch wird geklärt, um welchen Sachverhalt und Hilfebedarf es konkret
geht. Das Infogespräch gibt auch dem Hilfesuchenden die Möglichkeit, uns kennen zu lernen.
Kommt es zu einer Aufnahme in unser Betreutes Wohnen, wird ein Hilfeplan verfasst. In der
Regel geschieht dies gemeinsam mit dem Klienten, bei Bedarf auch mit einem Pädagogen oder Arzt
der abgebenden Institution, einem gesetzlichen Betreuer (falls vorhanden) und Angehörigen.
Zur Klärung der Finanzierung wird ein Sozialhilfe-Grundantrag gestellt, der gemeinsam mit
dem Hilfeplan beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgegeben wird. Die Bemessungssätze für
das Betreute Wohnen liegen über denen der üblichen Sozialhilfe, wie beispielsweise der HzL.
Sollte beispielsweise aufgrund von Vermögen oder eines hohen Einkommens der Landschaftsverband
Rheinland nicht die Zahlung übernehmen, werden andere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft.
Danach wird gemeinsam ein Betreuungsvertrag geschlossen, und die Betreuung kann beginnen.
Im Hilfeplan wird vereinbart, wie lange die Hilfe zum selbständigen Leben dauern soll. Dies ist
üblicherweise ein Jahr, es können aber auch kürzere Zeiten vereinbart werden. Maßgebend ist,
wie lange der Hilfebedarf besteht, bzw. wie lange er voraussichtlich bestehen wird. Das
Betreuungsverhältnis ist freiwillig, und kann jederzeit von dem Betreuten nach einem
Abschlussgespräch gekündigt werden. Der Leistungsanbieter kann das Betreuungsverhältnis kündigen,
wenn der Betreute sich dauerhaft nicht auf eine Zusammenarbeit einlässt, zum wiederholten Male
vereinbarte Termine oder Absprachen nicht eingehalten hat, oder andere wichtige Gründe vorliegen.
Im Falle einer Kündigung bemüht sich der Leistungsanbieter, eine weiterführende adäquate Hilfe zu
vermitteln, wenn dies der Betreute wünscht.


