Betreutes Wohnen                     Köln und Bergisches Land
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Die Hilfe - Allgemein
Sozialpädagogische Hilfe zum Selbständigen Leben
Wir sind ein freier und unabhängiger Träger, und bieten im Rahmen der ambulanten Hilfe Betreutes Wohnen nach §53 SGB XII für Menschen mit Behinderungen an. Wie die Hilfe im Einzelnen aussieht, wird zwischen dem Hilfesuchenden und uns individuell vereinbart, und im sogenannten Hilfeplan festgeschrieben. Je nach Bedürfnislage der hilfesuchenden Person kann diese Hilfe recht unterschiedlich aussehen.

Die Hilfe zum selbständigen Leben setzt sich aus einzelnen Bausteinen zusammen, die individuell vereinbart werden.

Das Verbleiben des Betreuten in der gewohnten Umgebung, dem eigenen Viertel bzw. den eigenen vier Wänden ist von zentraler Bedeutung. Dem Betreuten bleibt es durch die ambulante Unterstützung ggf. erspart, in ein Wohnheim zu ziehen, da unsere Hilfe darauf abzielt, ihn in seinem gewohnten Lebensumfeld zu unterstützen. Die Regel ambulant vor stationär bildet hierbei die Prämisse. Die Fähigkeiten des Klienten sollen erhalten und gefördert werden, und er kann diese mit unserer Unterstützung dazu nutzen, seine Ressourcen auszubauen. Bei Schwierigkeiten und Defiziten erhält er die entsprechende Hilfe, die nach fachlichem Ermessen notwendig ist. Hilfe zum selbständigen Leben ist letztendlich Hilfe zur Selbsthilfe, das heißt, das Ziel ist es, die persönlichen Kompetenzen so zu erweitern, dass ein selbständiges Leben zu einem späteren Zeitpunkt auch ohne Hilfe von außen wieder möglich wird. Wo dies aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist, hat die Betreuung den Sinn, den betreuten Menschen dergestalt zu unterstützen, dass er so selbständig wie eben möglich sein Leben führen kann.

Die Kontakte erfolgen in der Regel in der Wohnung des Klienten, sind aber auch außerhalb möglich. Ist die Notwendigkeit gegeben, dann findet auch eine Begleitung zu Ämtern, Behörden, Kliniken, Ärzten und weiteren Stellen und Institutionen statt.


Selwo

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