Sozialpädagogische Hilfe zum Selbständigen Leben
Wir sind ein freier und unabhängiger Träger, und bieten im Rahmen der ambulanten Hilfe Betreutes
Wohnen nach §53 SGB XII für Menschen mit Behinderungen an. Wie die Hilfe im Einzelnen aussieht,
wird zwischen dem Hilfesuchenden und uns individuell vereinbart, und im sogenannten Hilfeplan
festgeschrieben. Je nach Bedürfnislage der hilfesuchenden Person kann diese Hilfe recht
unterschiedlich aussehen.
Die Hilfe zum selbständigen Leben setzt sich aus einzelnen Bausteinen zusammen, die
individuell vereinbart werden.
Das Verbleiben des Betreuten in der gewohnten Umgebung, dem eigenen Viertel bzw. den eigenen
vier Wänden ist von zentraler Bedeutung. Dem Betreuten bleibt es durch die ambulante Unterstützung
ggf. erspart, in ein Wohnheim zu ziehen, da unsere Hilfe darauf abzielt, ihn in seinem gewohnten
Lebensumfeld zu unterstützen. Die Regel ambulant vor stationär bildet hierbei die Prämisse. Die
Fähigkeiten des Klienten sollen erhalten und gefördert werden, und er kann diese mit unserer
Unterstützung dazu nutzen, seine Ressourcen auszubauen. Bei Schwierigkeiten und Defiziten erhält
er die entsprechende Hilfe, die nach fachlichem Ermessen notwendig ist. Hilfe zum selbständigen
Leben ist letztendlich Hilfe zur Selbsthilfe, das heißt, das Ziel ist es, die persönlichen
Kompetenzen so zu erweitern, dass ein selbständiges Leben zu einem späteren Zeitpunkt auch ohne
Hilfe von außen wieder möglich wird. Wo dies aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist, hat die
Betreuung den Sinn, den betreuten Menschen dergestalt zu unterstützen, dass er so selbständig wie
eben möglich sein Leben führen kann.
Die Kontakte erfolgen in der Regel in der Wohnung des Klienten, sind aber auch außerhalb möglich.
Ist die Notwendigkeit gegeben, dann findet auch eine Begleitung zu Ämtern, Behörden, Kliniken,
Ärzten und weiteren Stellen und Institutionen statt.


