Der Beschwerderat wird diese Kritikpunkte aufnehmen, und über jeden einzelnen Fall beraten. Es soll versucht werden, eine Lösung herbeizuführen. In diesem Prozess werden alle Beteiligten befragt (Bezugsbetreuer/in, Klient/in, Angehörige, Leitung von Selwo, sowie bei Bedarf Außenstehende).
Der Beschwerderat soll sich zusammensetzen aus:
- 2 betreuten Klient/innen von Selwo
- 2 Mitarbeiter/innen von Selwo
- 2 externen Personen (Fachkräfte, Angehörige)

