Betreutes Wohnen                     Köln und Bergisches Land
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Finanzierung
Das Betreute Wohnen wird im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Landschafts-Verband Rheinland finanziert, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Um dies zu ermitteln, muß ein Sozialhilfe-Grundantrag gestellt werden. Allerdings liegen die Bemessungssätze über denen der üblichen Sozialhilfe, wie beispielsweise Mietbeihilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Je nach den Einkommensverhältnissen des Klienten setzt der Landschaftsverband eine Eigenbeteiligung an. Familienangehörige des Betreuten werden, soweit diese dazu in der Lage sind, mit einem Höchstsatz von derzeit 31,06 Euro pro laufenden Monat an den Kosten beteiligt.

Menschen, die betreut werden und mit ihrem Einkommen deutlich über den Bemessungssätzen des LVR als zuständigem überörtlichem Sozialhilfeträger liegen, müssen gegebenenfalls die Kosten der Betreuung in vollem Umfang übernehmen. Für diese Selbstzahler gilt der vom LVR aktuell festgelegte Preis pro Fachleistungsstunde, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei der Beantragung der Finanzierung durch den LVR sind wir gerne behilflich.




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