Das Betreute Wohnen wird im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Landschafts-Verband Rheinland
finanziert, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Um dies zu ermitteln, muß ein
Sozialhilfe-Grundantrag gestellt werden. Allerdings liegen die Bemessungssätze über denen der
üblichen Sozialhilfe, wie beispielsweise Mietbeihilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt.
Je nach den Einkommensverhältnissen des Klienten setzt der Landschaftsverband eine
Eigenbeteiligung an. Familienangehörige des Betreuten werden, soweit diese dazu in der Lage
sind, mit einem Höchstsatz von derzeit 31,06 Euro pro laufenden Monat an den Kosten beteiligt.
Menschen, die betreut werden und mit ihrem Einkommen deutlich über den Bemessungssätzen des LVR
als zuständigem überörtlichem Sozialhilfeträger liegen, müssen gegebenenfalls die Kosten der
Betreuung in vollem Umfang übernehmen. Für diese Selbstzahler gilt der vom LVR aktuell festgelegte
Preis pro Fachleistungsstunde, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei der Beantragung der Finanzierung durch den LVR sind wir gerne behilflich.

