Koordination ärztlicher Behandlungen
Das Prinzip des case-management gilt insbesondere auch für medizinische Behandlungen, soweit
dies der Klient wünscht und erforderlich ist. Aufgrund der Behinderung ist es manchmal nötig,
verschiedene ärztliche Behandlungen zu koordinieren, und die behandelnden Ärzte über Medikation
und andere Behandlungsmaßnahmen zu informieren. Wir treten hierbei in dem Umfang mit den Medizinern
und dem Personal in Kontakt, wie es uns durch die Schweigepflichts-Entbindung gestattet ist.
Bei gegebener Notwendigkeit unterstützen wir den Hilfesuchenden bei der Einnahme seiner Medikamente,
indem wir ihn bei der Stellung seines Dosettes beraten, ihn erinnern oder über Wirkung und
Nebenwirkungen der Medikamente aufklären. Wir helfen dem Klienten, die für seine Behinderung
notwendigen Hilfsmittel zu beantragen, und den Umgang damit zu erlernen.

